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Fluchtwegsicherung
Die Fluchtwegsicherung bezieht sich fast ausschließlich auf den gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich.
In Objekten, in denen bauaufsichtliche Richtlinien zum Schutz von Personen ein jederzeitiges Verlassen des Gebäudes im Panikfall fordern, sind oft defizile Problemlösungen gefragt, die zum einen der Sicherheit dienen müssen und zum anderen ein unbefugtes Betreten von außen verhindern müssen. Greifen Sie hier auf unsere Erfahrung zurück. Nutzen Sie schon im Frühstadium der Planung unsere kompetente Beratung!

Einige wichtige Änderungen haben sich hinsichtlich der Einführung der neuen Normen EN179 und EN1125 ergeben. Diese möchten wir Ihnen hier zusammengefasst vorstellen:


Wesentliches Merkmal der neuen Norm ist, daß künftig Schloss, Beschlag und Montagezubehör nur noch als geprüfte Einheit verkauft und eingesetzt werden dürfen. Seit dem 01.04.2003 werden diese Produkte entsprechend gekennzeichnet.

Die neuen Normen wurden bereits in der Bauregelliste veröffentlicht und müssen bei öffentlich finanzierten Objekten bereits beachtet werden. Aber auch bei anderer Nutzung werden die Vorschriften bei der Projektierung und abschließenden Durchführung Beachtung finden. Zukünftig spielt der Schutz des Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, nicht nur im Brandfall sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle.

Unterschiedliche Anforderungen - verschiedene T�rsysteme

Zwei Arten von Fluchttüren - zwei neue EU-Normen:

Fluchttürsysteme im Sinne der neuen Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Panikverschlüsse. Das heisst, die Verschlüsse von Notausgangs- und Paniktüren müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der Unterschied zwischen den beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:


Notausgänge nach DIN EN179
sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion von Fluchttüren kennen. Dies können u.a. Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben.
Paniktüren nach DIN EN1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion von Fluchttüren nicht kennen und diese auch im Notfall ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind z.B. Krankenhäuse, Schulen, öffentliche Verwaltungen Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Es sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die gesamte Türbreite gehen zwingend vorgeschrieben.


Hauptanforderungen an Fluchtt�rsysteme:

  • Fluchttüren müssen mit 1 Handbetätigung den Fluchtweg innerhalb 1 Sek. ohne Schlüsselbetätigung freigeben

  • Fluchttüren sollen nach außen öffnen

  • Rettungswege dürfen nicht versperrt sein

  • Türbeschläge müssen so ausgebildet sein, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können

  • Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberflüche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu mindern


  • Anmerkung: Quelle: Unternehmensgruppe GU-BKS
     
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